© Gudels PicBox 2023
Fotobox mieten
Allgemeine Geschäftsbedingungen
GudelsPicBox | Inh. Michaela & Christian GudelGrafenstr. 11 in 46348
Raesfeld
§ 1 Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen
Für unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Miet-,
Zahlungs- und Leistungsbedingungen.Entgegenstehenden
Geschäftsbedingungen des Kunden wird schon jetzt widersprochen. Im
kaufmännischen Verkehr gelten diese Bedingungen auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, es sei denn, es ist ausdrücklich anders
vereinbart.Spätestens mit der Entgegennahme oder Nutzung der
vermieteten Gegenstände oder der Waren gelten die
Geschäftsbedingungen als angenommen. Abweichungen und mündliche
Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung wirksam.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
An rechtsgültig schriftliche Angebote halten wir uns 30 Tage gebunden,
wenn nichts anders lautend auf dem Angebot vermerkt ist. Ein Vertrag
kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung zustande. Art und
Umfang der Leistung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und den
hierzu gehörenden Anlagen, sofern sie in der Auftragsbestätigung
verzeichnet sind. Kostenschätzungen werden entsprechend
gekennzeichnet und entfalten keine Rechtswirksamkeit. Unsere
Angestellten oder freie Mitarbeiter, die für die Durchführung und/oder
Organisation des Projektes beauftragt sind, sind nicht berechtigt,
mündliche Nebenabreden zu treffen oder schriftliche Zusicherungen zu
geben, die über den eigentlichen Vertrag hinausgehen. Eine Abweichung
von der vereinbarten Leistung ist dann zulässig, wenn dies zum Zwecke der
Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig ist und damit
keine wesentliche Leistungsänderung, insbesondere Leistungsminderung,
verbunden ist.Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, zum Beispiel
Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts und Maßangaben sind nur
annähernd, soweit sie nicht als verbindlich bezeichnet werden. An allen in
Zusammenhang mit der Angebotserstellung und Auftragserteilung dem
Vertragspartner überlassenen Unterlagen, wie zum Beispiel Kalkulationen,
Zeichnungen, Entwürfe, Pläne etc. behalten wir uns Eigentums- und
Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu den Vertragspartner unsere
ausdrückliche schriftliche Zustimmung.Soweit wir ein Angebot abgelehnt
haben oder ein Auftragsverhältnis nicht zu Stande gekommen ist, sind
diese Unterlagen ohne weitere Aufforderung zurückzusenden.
§ 3 Mietbedingungen
(1)Gegenstand des Vertrages sind die in der Auftragsbestätigung oder im
Lieferschein aufgeführten Einzelgeräte, Systeme und Anlagen zur Miete.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, die dort genannten Geräte durch
funktionsgleiche, andere Geräte zu ersetzen.(2)Die Mietzeit beginnt mit
dem vereinbarten Tag und Zeit der Bereitstellung und endet zum
vereinbarten Zeitpunkt. Falls dies mit einem Veranstalter (Wirt, etc)
vereinbart wird, ist der Endzeitpunkt selbstständig in Erfahrung zu
bringen.(3)Die Mietgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste
und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Geräte tatsächlich benutzt
wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Geräte bewirkt keine Vergünstigung
der Mietgebühr. (4)Der Versand / Transport der Geräte erfolgt
ausschließlich durch den Vermieter.(5)Der Mieter verpflichtet sich zur
sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietsache. Alle
Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch und dem Erhalt der
Mietsache verbunden sind, sind zu beachten. Insbesondere sind die
einschlägigen Vorschriften für Veranstaltungen zu beachten (zum Beispiel
Unfallverhütungsvorschriften, berufsgenossenschaftliche Verordnungen,
Versammlungsstättenverordnungen etc.).(6)Sofern der Mieter kein
Servicepersonal gebucht hat, hat dieser alle notwendigen Pflege und
Instandhaltungsmaßnahmen fachgerecht und auf seine Kosten
vorzunehmen.(7)Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung
Sorge zu tragen. Für Schäden, die infolge von Stromausfall, -
unterbrechungen oder -schwankungen eintreten, haftet der Mieter. Auch
eine vom Vermieter installierte Stromverteilung entbindet den Mieter nicht
von dieser Haftung.(8)Die vermieteten Geräte sind und bleiben Eigentum
des Vermieters. Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen
Verlust und Beschädigung zu sichern und der Mieter verpflichtet sich dem
Vermieter dies zu ermöglichen. Eine Untervermietung der Geräte ist nur
mit unserer ausdrücklichen Genehmigung erlaubt.(9)Die am
Mietgegenstand angebrachten Seriennummern, Herstellerschilder oder
andere Erkennungszeichen dürfen nicht entfernt, oder irgendeiner Weise
entstellt werden.(10)Der Verkauf sowie die Verpfändung ist untersagt. Von
der Pfändung, durch Inanspruchnahme Dritter oder bei Verlust ist der
Vermieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Anfallende
Interventionskosten trägt der Mieter.(11)Der Mieter haftet für alle Schäden
(zum Beispiel Verlust, Diebstahl, verursachte Defekte, Personenschäden,
Feuer- und Wasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung, Witterung,
Verschmutzung, u.Ä.), die während der Mietzeit an den Mietgeräten und
Zubehör durch ihn – auch ohne eigenes Verschulden -, seine Gäste oder
Dritte entstehen. Auch den Schaden der zufälligen Beschädigung, sowie
Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter.(12)Im Falle eines
Totalschadens oder Abhandenkommens hat der Mieter ungeachtet des
aktuellen Marktwertes den Wiederbeschaffungswert zzgl.
Beschaffungskosten zu ersetzen, unabhängig davon, ob er persönlich den
Schadensfall zu vertreten hat. Sollte die Mietsache oder ein Teil davon
entwendet werden, ist der Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche
Anzeige zu erstatten und den Vermieter zu benachrichtigen.(13)Der Mieter
ist verpflichtet, das allgemein mit den jeweiligen Mietgegenständen
verbundene Risiko (Diebstahl, Verlust, Beschädigung, Haftpflicht,
ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.(14)Die Einholung der
notwendigen Genehmigungen, Konzessionen, GEMA-Anmeldungen,
Bauabnahmen etc. sowie die Übernahme der Kosten liegen im
Verantwortungsbereich des Mieters. Der Mieter sorgt für die Einhaltung
aller gesetzlichen Vorschriften.(15)Der Vermieter haftet für den
funktionstüchtigen Zustand der Geräte nur bis zum Zeitpunkt des
Gefahrenübergangs. Eine Haftung des Vermieters bei verspäteter oder
nicht erbrachte Leistung sowie für Sach-, Personen- oder
Vermögensschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können,
besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für
Folgeschäden, die sich aus einer Leistungsstörung ergeben ist ebenso
ausgeschlossen wie für Nichtfunktionieren der Mietsache bei Kopplung mit
Fremdequipment.(16)Der Mieter ist verpflichtet, bei auftretenden
Leistungsstörungen im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken und
eventuelle Schäden gering zu halten. Etwaige Mängel der Mietgeräte sind
dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dem Vermieter ist dann
Gelegenheit zu geben, den Mangel an den Mietgeräten zu beheben oder
andere, baugleiche Mietgeräte zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der
Mieter die unverzügliche Anzeige des Mangels, tritt ein Anspruch auf
Minderung nicht ein. Leistungsstörungen entbinden den Mieter nicht von
der Einhaltung der im Mietvertrag übernommenen Verpflichtungen,
insbesondere der Zahlung des Mietpreises. Hat der Mieter die Mietsache
bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung
wegen Mangel an der Mietsache ausgeschlossen. Wird die Mietsache auf
Verlangen des Mieters untersucht und zeigt sich hierbei kein Mangel an der
Mietsache, so hat der Mieter die dem Vermieter hierdurch entstandenen
Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten) zu ersetzen.(17)Der Mieter verpflichtet
sich, den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die
aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Miete von Geräten gegen den
Vermieter erhoben werden. Der Freistellungsanspruch des Vermieters
gegen den Mieter umfasst auch die Kosten, die dem Vermieter für die
Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen.(18)Ein berechtigter Anspruch
auf Schadensersatz durch den Mieter beschränkt sich in der Höhe auf den
Mietpreis. Weitere, darüberhinausgehende Ansprüche des Mieters sind
ausgeschlossen. Alle Haftungsbeschränkungen des Vermieters gelten auch
gegenüber Dritten. Schadensersatzregulierungen erfolgen ausschließlich zu
den Bedingungen des Vermieters.
§ 4 Serviceleistungen
Sollte der Vertrag Serviceleistungen wie zum Beispiel Anlieferung, Aufbau,
Techniker und/oder anderes Personal, Abbau, Abholung etc. beinhalten,
gelten darüber hinaus folgende Vereinbarungen:(1)Der Mieter hat für eine
problemlose Durchfahrts- und Anlieferungsmöglichkeit für das jeweils
notwendige Transportmittel zu sorgen. Ebenso sind für die Vertragsdauer
die entsprechenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Alle
anfallenden Kosten, auch wenn sie unverlangt vom Vermieter ausgelegt
werden, trägt der Mieter.(2)Der Mieter hat während des kompletten
Zeitraumes die Überwachung und Sicherung des Mietmaterials und des
Personals sicherzustellen. Dies gilt auch für die Aufbau-, Proben-,
Veranstaltungs- und Abbauzeiten, nutzungsfreie Zeiten und nachts. Das
Personal des Vermieters übernimmt diese Überwachung ausdrücklich
nicht.(3)Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung über die dem
Vermieter zugewiesenen Befestigungspunkte zum Erreichen hängender
Konstruktionen, auch wenn diese dem Mieter durch Dritte zugewiesen
worden. Für eventuelle Schäden durch unzureichende Belastbarkeit haftet
der Mieter.(4)Der Mieter stellt einen kompetenten, weisungsbefugten
Ansprechpartner während des gesamten Projektzeitraumes.
(5)Installation und Bedienung der Geräte erfolgen nach den örtlichen
Begebenheiten, technischen Möglichkeiten und nach den Anweisungen der
Leitung des Veranstaltungsortes. Zugesagte Auf- und Abbauzeiten gelten
nur annähernd.
§ 5 Stornierung / Kündigung
(1)Der Mieter hat das Recht, einen Mietauftrag nach Maßgabe der
nachstehenden Regelungen schriftlich zu kündigen (Stornierung).Die
Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Es wird im Falle der
Stornierung innerhalb zweier Tage vor Mietbeginn die Höhe der gesamten
Vergütung vereinbart. Im Falle einer frühzeitigen Stornierung, ermäßigt sich
dieser jedoch wie folgt:bis 30 Tage vor Mietbeginn 25 % der
Gesamtvergütungbis 14 Tage vor Mietbeginn 50 % der Gesamtvergütungbis
zwei Tage vor Mietbeginn 75 % der GesamtvergütungFür den Zeitpunkt der
Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens beim Vermieter
maßgeblich. Der Vertrag kann vom Vermieter ohne Einhaltung einer Frist
gekündigt werden, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters
wesentlich verschlechtert haben, wenn der Mieter die Mietgegenstände
vertragswidrig gebraucht, wenn der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses
in Verzug gerät oder wenn höhere Gewalt eintritt, die die
Leistungserbringung durch den Vermieter unmöglich macht.(2)Der
Vermieter kann bei einer erhöhten und/oder nicht vorgesehenen
Gefahrenlage den Vertrag kündigen und vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt
auch und insbesondere, wenn der Mieter Maßnahmen unterlässt, die der
Sicherheit der Besucher oder anderer Beteiligter insbesondere nach bau-
oder polizeirechtlichen Vorschriften dienen oder dienen würden, oder
Mängel, die der Mieter zu vertreten hat, festgestellt würden, die die
Gesundheit oder das Leben eines Dritten gefährden könnten, oder der
Mieter Umstände verschwiegen hat, die für die Beurteilung der
Gefahrenlage und/oder der Ausstattung der Produktion und/oder der
Mitarbeiter oder die Hilfe von uns von Bedeutung sind.
§ 6 Lieferung
Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt
rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Wird die Einhaltung des Miettermins aus
Umständen, die der Vermieter zu vertreten hat, unmöglich, kann der Mieter
vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen. Teillieferungen und -
leistungserbringungen sind nicht gestattet.Unvorhergesehene, vom
Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter
oder seiner Lieferanten, wie zum Beispiel Streik, Aussperrung,
Unfallschaden, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen etc.
berechtigen den Vermieter, unter Ausschluss von
Schadensersatzansprüchen des Mieters, von Mietvertrag zurückzutreten
oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung
hinauszuschieben.
§ 7 Rückgabe der Mietsache
(1)Die Mietgegenstände sind vollzählig, geordnet und in sauberem Zustand
zurückzugeben. Verschmutzte Mietgegenstände werden auf Kosten des
Mieters gereinigt. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defektes
Mietzubehör.(2)Verzögert sich das Eintreffen der Geräte beim Vermieter
oder wird die Abholung unmöglich gemacht über die ursprünglich
vorhergesehene Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend
nachberechnet. Pro angebrochener Tag wird eine volle Tagesmiete laut
aktueller Preisliste berechnet. Bei verspäteter Rückgabe hat der Mieter dem
Vermieter darüber hinaus jeden entstehenden Schaden zu ersetzen.(3)Wird
die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der
Mieter unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche dem Vermieter für
die Zeit, die für die Instandhaltung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu
entrichten.(4)Verzichtet der Mieter auf die Mitwirkung bei der
Bestandsaufnahme der Mietsache bei Rückgabe, erkennt er die vom
Vermieter erstellte Bestandsaufnahme an.
§ 8 Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug
(1)Grundsätzlich ist die Mietgebühr am Tage nach der Veranstaltung in Bar
oder per Überweisung an den Vermieter fällig. Rechnungen sind, falls nicht
anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen.(2)Bei einer
Mietdauer über 3 Tage ist der Vermieter berechtigt, Zwischenrechnungen
zu stellen, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.(3)Der
Vermieter ist berechtigt, eine Kaution und Vorkasse nach seiner Wahl vom
Mieter zu verlangen, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart
wurde.(4)Verzug tritt nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit ohne weitere
Erinnerungen ein. Bei Zahlungsverzug ist es dem Vermieter gestattet, die
weitere Benutzung der Mietsache zu untersagen und deren sofortige
Rückgabe zu verlangen. Außerdem ist der Vermieter bei Zahlungsverzug
berechtigt, zur Deckung der Auslagen und des Aufwandes Mahngebühren
zu verlangen, darüber hinaus kann der Vermieter für den fälligen Betrag
Verzugszinsen verlangen.(5)Der Mieter kann gegen die Forderungen des
Vermieters nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn
die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wird.
§ 9 Haftungsbegrenzung
Unsere Haftung für Schäden ist auf die Summe des wirksam vereinbarten
Nettopreises beschränkt, sofern nichts anders vereinbart ist und dieses
gesetzlich zulässig ist. Sollte eine höhere Haftungssumme vereinbart
werden, sind die daraus entstehenden Mehrkosten für beispielsweise
Versicherungen vom Vertragspartner zu übernehmen.
§ 10 Geheimhaltung und Presseerklärung
(1)Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten
Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses
Vertrages verwendet und nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie
nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen
oder den Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur
Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogene Hilfspersonen wie
freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.(2)Darüber hinaus vereinbaren die
Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über
die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
(3)Die Geheimhaltungsverpflichtung geht auch über die Beendigung des
Vertragsverhältnisses hinaus.(4)Die übergebenen Unterlagen wie
Zeichnungen, Dokumente etc. sind nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses an uns herauszugeben, sofern der Verbleib beim
Kunden nicht vertraglich vereinbart ist.(5)Presseerklärungen, Auskünfte
etc., in denen auf unser Unternehmen direkt oder indirekt Bezug
genommen wird, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch
per E-Mail – zulässig.
§ 11 Datenschutz
Alle auf das Vertragsverhältnis bezogenen Daten werden im Einverständnis
des Kunden von uns gespeichert.
Der Mieter ist dafür verantwortlich, die Nutzer der Fotobox zu informieren,
dass die Bilder auf einer Cloud gespeichert werden.
§ 12 Sonstiges
(1)Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus dem Vertragsverhältnis ist Raesfeld.(2)Änderungen und Ergänzungen
des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen
dieser Schriftformklausel.(3)Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.(4)Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder
werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Klausel durch eine
solche, die der wegfallenden möglichst nahe kommt und zulässig ist,
ersetzen. Jede Partei ist insoweit berechtigt, eine Klausel schriftlich
vorzuschlagen. Diese gilt als vereinbart, sofern die andere Partei nicht
schriftlich binnen zwei Wochen nach Zugang diesem Vorschlag
widerspricht. Der schriftliche Vorschlag einer Klausel ist der anderen Partei
mit eingeschriebenem Brief zuzustellen. Der Widerspruch darf auch in
sonstiger schriftlicher Form, insbesondere auch im elektronischen
Datenverkehr, erfolgen.
Es gilt immer die aktuelle Fassung auf unserer Webseite: gudelspicbox.de